Elternberatung §95

Seit 1. Februar 2013 ist in Österreich per Gesetz die Elternberatung vor einer Scheidung in Einvernahme verpflichtend (§95 Abs.1a Außerstreitgesetz)

Sie betrifft somit Eltern von minderjährigen Kindern, die eine einvernehmliche Scheidung beabsichtigen. Die Beratung kann als Einzel- oder Paarberatung erfolgen. Es wird eine gemäß § 95 anerkannte Teilnahmebestätigung ausgestellt.

Inhalte

Das Erleben der Kinder im Zusammenhang mit der elterlichen Scheidung

Die emotionalen Haltungen und Konflikte von Eltern

Gestaltung der aktuellen und zukünftigen Lebenssituation der Kinder

Information über verschiedene Möglichkeiten zur Unterstützung

Dauer

Mindestens 1 Einheit (a 50 min) für Einzel- und Paarberatungen

Längere Beratungseinheiten zur Vertiefung sind jederzeit möglich

Kosten:

90 Euro pro Einheit und Person für eine Einzelberatung

110 Euro pro Einheit für die Paarberatung 

Unsere ElternberaterInnen nach §95

Mag. Heike Liebmann

Psychotherapeutin in Existenzanalyse & Logotherapie
Erziehungs- und Bildungswissenschaftlerin
Eingetragene Mediatorin
Elternberaterin nach §95 AußStrG
Familien-, Eltern- oder Erziehungsberaterin nach § 107 AußStrG

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Mag. Barbara Lagger

Psychotherapeutin in Existenzanalyse & Logotherapie
Erziehungs- und Bildungswissenschaftlerin
Elternberaterin nach §95 AußStrG
Familien-, Eltern- oder Erziehungsberaterin nach § 107 AußStrG

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Mag. David Löscher, MA

Psychologischer Berater
Eingetragener Mediator (geförderte Familienmediation)
Sozialpädagoge
Experte der WKO für Stressmanagement und Burnoutprävention
Coach
Supervisor und Organisationsberater

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