Elternberatung §95
Seit 1. Februar 2013 ist in Österreich per Gesetz die Elternberatung vor einer Scheidung in Einvernahme verpflichtend (§95 Abs.1a Außerstreitgesetz)
Sie betrifft somit Eltern von minderjährigen Kindern, die eine einvernehmliche Scheidung beabsichtigen. Die Beratung kann als Einzel- oder Paarberatung erfolgen. Es wird eine gemäß § 95 anerkannte Teilnahmebestätigung ausgestellt.
Inhalte
Das Erleben der Kinder im Zusammenhang mit der elterlichen Scheidung
Die emotionalen Haltungen und Konflikte von Eltern
Gestaltung der aktuellen und zukünftigen Lebenssituation der Kinder
Information über verschiedene Möglichkeiten zur Unterstützung
Dauer
Mindestens 1 Einheit (a 50 min) für Einzel- und Paarberatungen
Längere Beratungseinheiten zur Vertiefung sind jederzeit möglich
Kosten:
110 Euro pro Einheit und Person für eine Einzelberatung
150 Euro pro Einheit für die Paarberatung
Unsere ElternberaterInnen nach §95
Mag. Heike Liebmann
Psychotherapeutin in Existenzanalyse & Logotherapie
Erziehungs- und Bildungswissenschaftlerin
Eingetragene Mediatorin
Elternberaterin nach §95 AußStrG
Familien-, Eltern- oder Erziehungsberaterin nach § 107 AußStrG
Mag. Barbara Lagger
Psychotherapeutin in Existenzanalyse & Logotherapie
Erziehungs- und Bildungswissenschaftlerin
Elternberaterin nach §95 AußStrG
Familien-, Eltern- oder Erziehungsberaterin nach § 107 AußStrG
Mag. David Löscher, MA
Psychologischer Berater
Eingetragener Mediator (geförderte Familienmediation)
Sozialpädagoge
Experte der WKO für Stressmanagement und Burnoutprävention
Coach
Supervisor und Organisationsberater